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Starke Arbeitgeberqualitäten überzeugen: dbfp erneut als einer der begehrtesten Arbeitgeber Deutschlands ausgezeichnet

Würdigung der dbfp in der Studie des F.A.Z. Instituts

Die dbfp wurde in der Studie „Deutschlands begehrteste Arbeitgeber 2026“ des F.A.Z. Instituts erneut als Sieger in der Kategorie Finanz- & Anlageberater ausgezeichnet. Damit erhält das Unternehmen die Auszeichnung bereits zum zweiten Mal in Folge.  

Die Studie bewertet Arbeitgeber, die in Deutschland durch ein überzeugendes Gesamtprofil hervorstechen. Im Mittelpunkt stehen dabei attraktive und verlässliche Arbeitsbedingungen, eine wertschätzende und starke Unternehmenskultur sowie gute Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten. Darüber hinaus zeigt die Auszeichnung, dass Unternehmen die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernst nehmen und ihnen langfristige Perspektiven bieten. Gerade im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte gewinnen diese Faktoren zunehmend an Bedeutung.  

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Fach­kräftemangels analysiert die Studie rund 16.700 Unternehmen anhand eines Social Media Monitorings und einer strukturierten Online-Befragung. Berücksichtigt werden dabei sieben Themenfelder: Arbeitsplatzsicherheit, Arbeits­zeiten, Gehaltsstruktur, Entwicklungs- und Weiter­bildungsmöglichkeiten, Kommunikation, Familienfreundlichkeit und Zusatzleistungen.  

Für das Social Media Monitoring wurden rund 29,6 Millionen Nennungen zu Unternehmen ausgewertet. Die Auszeichnung unterstreicht die Position der dbfp als attraktiver Arbeitgeber in der Finanzberatungsbranche. Gleichzeitig stärkt sie die Position des Unternehmens im Wettbewerb um qualifizierte Talente und signalisiert potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern eine besonders hohe Arbeitgeberqualität.  

Über die dbfp: 
Die dbfp ist ein mittelständisch geprägtes Beratungshaus mit dem Fokus auf vermögende Privatkunden. Nach über 15 Jahren am Markt betreut die dbfp heute, mit ihrem bundesweiten Beratungsnetzwerk, Kundenvermögen in Höhe von über einer halben Mrd. Euro. Die Anlage­beratung sowie die Anlagevermittlung in Bezug auf Investmentfonds oder einer Vermögensverwaltung bei der Fürst Fugger Privatbank AG im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) werden von der dbfp AG als vertraglich gebundener Vermittlerin gemäß § 2 Abs. 10 KWG ausschließlich im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft erbracht.